🔒 Was ist verboten, wenn man kein zugelassener Immobilienmakler ist?
Gemäß Artikel 33 Absatz 1 ist es untersagt:
Den Beruf des Immobilienmaklers auszuüben – oder sich auch nur irgendwie als solcher darzustellen, ohne registrierter und lizenzierter Makler zu sein.
Sich als Makler zu bewerben oder zu präsentieren, etwa durch Titel wie:
„Real Estate Agent“, „Real Estate Advisor“, „Real Estate Agency“
oder ähnliche Begriffe in beliebiger Sprache.
Besichtigungstermine für Immobilien durchzuführen, es sei denn:
Die Immobilie ist im eigenen Namen, im Namen eines engen Verwandten (bis 2. Grades), eines vertretenen Eigentümers (mit Generalvollmacht) oder einer eigenen Firma registriert.
Immobilienangebote zu schalten oder zu präsentieren, wenn die Immobilie nicht im eigenen (oder oben genannten) Namen steht.
Werbung zu veröffentlichen, in der der Name und die Kontaktdaten des Eigentümers nicht klar und vollständig genannt sind.
Provisionen zu verlangen oder zu kassieren, wenn man nicht zugelassener Makler ist – auch nicht indirekt.
✅ Was ist hingegen erlaubt, auch ohne Maklerlizenz?
Laut Artikel 33 Absatz 2 dürfen folgende Personen ohne Maklerlizenz Immobilien bewerben oder vermitteln:
Bauträger und Projektentwickler, die Immobilien anbieten, die sie selbst entwickelt haben oder für die ein entsprechender Vertrag mit dem Eigentümer besteht.
Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter, Treuhänder oder Liquidatoren im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit.
Assistenten eines zugelassenen Immobilienmaklers, sofern sie direkt unter seiner Aufsicht arbeiten.
⚖️ Strafen bei Verstoß
1. Allgemeine Verstöße (Abs. 3):
Bis zu 12 Monate Freiheitsstrafe
Oder eine Geldstrafe bis zu 3.500 €
Oder beides gleichzeitig
2. Weitere Pflichtverletzungen (Abs. 4):
Geldstrafe bis 2.000 €
Zusätzlich 35 € Strafe pro Tag, solange der Verstoß andauert
3. Beteiligung an Straftaten (Abs. 5):
Auch Personen, die:
andere unterstützen oder anstiften,
Vorbereitungen zur Tat treffen,
aktiv oder passiv zur Tat beitragen,
sind strafrechtlich verantwortlich.
4. Juristische Personen (Abs. 6):
Wenn z. B. eine Firma einen Verstoß begeht, können auch die Geschäftsführer, Direktoren oder leitenden Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden – zusätzlich zur Firma selbst.
📢 Was ist beim Bewerben von Immobilien in Zypern besonders zu beachten?
Wer Immobilienanzeigen in Zypern schaltet (z. B. in sozialen Medien, auf Webseiten oder in Zeitungen), ohne lizenzierter Makler zu sein, muss folgende Grundregeln einhalten:
Keine irreführenden Titel oder Darstellungen verwenden, die den Eindruck erwecken, man sei Makler.
Nur eigene Immobilien oder solche im Namen naher Angehöriger/Firmen mit Generalvollmacht bewerben.
In der Anzeige Name und vollständige Kontaktdaten des Eigentümers klar und deutlich angeben.
Keine Provisionen, Vermittlungsgebühren oder Entgelte verlangen oder vereinbaren.
Keine Besichtigungen durchführen, wenn man nicht selbst rechtlich vertretungsberechtigt ist.
📝 Fazit
Das zyprische Immobilienrecht ist sehr klar in Bezug auf den Schutz des Berufsbilds des Maklers. Wer ohne Lizenz Immobilien vermittelt oder bewirbt, begibt sich in eine rechtlich riskante Grauzone, die mit empfindlichen Strafen oder sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann.