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Steuerreform in Zypern 2025

Einleitung

Am 26. Februar 2025 präsentierte das Economics Research Centre der Universität Zypern einem Kreis von Stakeholdern – darunter Vertreter der Wirtschaft, Branchenverbände und berufliche Interessengruppen – sein Konzept für eine umfassende Steuerreform. Diese Initiative ist Teil eines größeren Regierungsauftrags, der bereits im November 2023 erteilt wurde. Laut der Meldung „Cypriot government announces tax reform measures“ dient das vorgelegte Blaupausen-Dokument als Grundlage für eine öffentliche Konsultation. Sobald alle Rückmeldungen ausgewertet sind, wird das Finanzministerium daraus konkrete Gesetzesentwürfe erarbeiten und dem zypriotischen Parlament (House of Representatives) zur Abstimmung vorlegen.

Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen könnten rückwirkend ab dem Steuerjahr 2025 gelten, andere voraussichtlich erst ab dem Steuerjahr 2026. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Kernelemente der geplanten Reform. Dabei orientieren wir uns ausschließlich an den Punkten, die in der oben genannten Meldung genannt werden.

Hintergrund und Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel der Steuerreform besteht darin, das zypriotische Steuersystem zu modernisieren und an neue wirtschaftliche, technologische und ökologische Anforderungen anzupassen. Zugleich will die Regierung sicherstellen, dass Zypern für in- und ausländische Unternehmen attraktiv bleibt und Privatpersonen weiterhin von einem übersichtlichen und – verglichen mit vielen anderen Ländern – vorteilhaften Steuersystem profitieren.

Das Economics Research Centre der Universität Zypern hat dafür in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und lokalen Steuerexpertinnen und -experten Handlungsvorschläge erarbeitet, die die Bereiche Körperschaftsteuer, Dividendenbesteuerung, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Stempelsteuer sowie mögliche Anreize in puncto Green Transition und Digital Transformation umfassen. Ob und in welchem Umfang alle vorgeschlagenen Neuerungen ins Gesetz übernommen werden, wird letztlich das Parlament entscheiden.

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1. Wichtigste Punkte der Steuerreform

Die Meldung „Cypriot government announces tax reform measures“ nennt mehrere Bereiche, in denen Veränderungen anstehen. Im Folgenden werden sie im Detail vorgestellt.

1.1 Körperschaftsteuer (Corporate Tax)

  1. Erhöhung des Steuersatzes
    Nach aktuellem Stand soll der Steuersatz für Körperschaften von bislang 12,5 % auf 15 % steigen. Dieser Schritt würde für alle Unternehmen gleichermaßen gelten und damit eine einheitliche Anhebung darstellen.
  2. Neue Anti-Missbrauchs-Regeln
    Für sogenannte „close-structured companies“ – also Unternehmen mit sehr begrenztem Gesellschafterkreis und potenziell erhöhtem Risiko einer missbräuchlichen Gestaltung – sollen spezielle Vorschriften eingeführt werden. Deren Ziel ist es, ungerechtfertigte Steuervermeidungsstrategien zu unterbinden.
  3. Verlängerung des Verlustvortrags
    Steuerliche Verluste sollen künftig bis zu zehn Jahre (statt bislang fünf) vorgetragen werden können. Allerdings wird der Anteil, zu dem Verluste nach dem fünften Jahr genutzt werden dürfen, pro Jahr begrenzt. Die konkreten Prozentsätze sind noch nicht veröffentlicht. Ebenso bleibt das bisherige System der Verrechnung von Verlusten zwischen verbundenen Unternehmen („group loss-relief“) im Wesentlichen unverändert – eine konsolidierte steuerliche Ergebnisrechnung (fiscal unity) ist weiterhin nicht vorgesehen.
  4. Abschaffung der 1,5 % Versicherungssteuer
    Aktuell wird auf bestimmte Versicherungsprämien eine Steuer von 1,5 % erhoben. Diese soll im Rahmen der Reform entfallen, was insbesondere Versicherer und Versicherungsnehmer entlastet.
  5. Neuregelung der Abschreibung für gebrauchte Gebäude
    Die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen bei „gebrauchten“ Gebäuden soll sich künftig am Kaufpreis orientieren, den der neue Eigentümer beim Erwerb bezahlt hat. Zudem ist geplant, für Gebäude mit bestimmten grünen Energie-Upgrades die „Nutzungsdauer“ steuerlich neu anzusetzen.
  6. Gewinnbesteuerung bei Kryptowährungen
    Nach den Plänen würde der Handel mit Kryptowährungen besteuert, sofern diese Einkünfte einen eindeutig gewerblichen oder „revenue nature“-Charakter haben. Andere Regelungen, wie etwa die Körperschaftsteuerbefreiung für bestimmte Anlagen, sollen unberührt bleiben – doch Details hierzu werden erst noch ausgearbeitet.
  7. Verbesserung bei Umstrukturierungen (Reorganization)
    Die Vorschriften für Unternehmensumwandlungen (z. B. Fusionen, Spaltungen) sollen vereinfacht bzw. verbessert werden, um im Sinne von wirtschaftlichem Wachstum und Investitionsförderung Bürokratie abzubauen.

Keine Änderungen sind wiederum bei folgenden Punkten geplant:

  • Tonnage-Tax-Regime für den Schifffahrtssektor
  • Notional-Interest-Deduction-Regeln (NID) auf Eigenkapital
  • Dividendenbefreiung (Dividend Exemption)
  • Steuerbefreiung beim Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren
  • IP-Box-Regime

All dies unterstreicht den Ansatz, das zypriotische Steuersystem nicht von Grund auf zu verändern, sondern gezielt an neuralgischen Punkten zu modernisieren.

1.2 Special Defense Contribution (SDC)

Im Bereich der „Special Defense Contribution“ (SDC) stehen zwei wesentliche Neuerungen an:

  1. Abschaffung der fingierten Gewinnausschüttungsregel (deemed distribution)
    Bislang wurden in Zypern nicht ausgeschüttete Gewinne nach einer gewissen Zeit als „fingierte Dividende“ behandelt und besteuert. Diese Regel soll ersatzlos gestrichen werden.
  2. Anpassungen bei Dividenden- und Mieteinnahmen
    • Die bisherige SDC auf Mieteinnahmen soll abgeschafft werden.
    • Der SDC-Satz auf echte Dividenden (tatsächlich ausgeschüttete Gewinne) soll für natürliche Personen, die in Zypern sowohl steuerlich ansässig als auch domiziliert sind, von 17 % auf 5 % sinken. Allerdings will die Regierung Anti-Missbrauchs-Regeln einführen, um eine Umgehung herkömmlicher Steuerpflichten durch vermeintlich „versteckte“ Ausschüttungen zu verhindern.
    • Die Regelung zur „Non-Dom“-Besteuerung (wer nicht zypriotischer Herkunft ist, aber in Zypern seinen Steuersitz hat) bleibt mit einer Geltungsdauer von 17 Jahren im Wesentlichen unverändert. Allerdings soll eine Option geschaffen werden, den Non-Dom-Status gegen eine jährliche Gebühr zu verlängern.

Diese Änderungen signalisieren eine klare Absicht, die Dividendenbesteuerung attraktiver zu gestalten und zugleich die Verwaltung durch Abschaffung der komplizierten deemed-distribution-Regel zu verschlanken.

1.3 Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax)

Die geltende Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von unbeweglichen Vermögenswerten (Immobilien) in Zypern bleibt im Kern bestehen. Insbesondere:

  • Verkäufe von in Zypern gelegenem Grundbesitz oder Anteilen an Gesellschaften, die direkt oder indirekt solchen Grundbesitz halten, unterliegen weiterhin der Kapitalertragsteuer.
  • Das Regelwerk soll aber „modernisiert“ werden, um zeitgemäße Strukturen und Bewertungsmethoden abzubilden.

Genauere Details zur konkreten Neugestaltung liegen noch nicht vor, doch das Grundprinzip – die Besteuerung ausschließlich auf zypriotischem Immobilienvermögen – wird beibehalten.

1.4 Stempelsteuer (Stamp Duty)

Die Stempelsteuer soll nach dem Willen der Reform in ihrer Anwendung stark eingeschränkt werden. Künftig wäre sie nur noch auf folgende Vertragstypen anwendbar:

  • Urkunden und Verträge, die Immobilien in Zypern betreffen
  • Bank- und Versicherungsdienstleistungen

Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung für alle anderen Vertragsarten, die bisher gegebenenfalls von Stempelsteuer erfasst wurden. Eine breite Palette an Dokumenten würde somit von der Stempelsteuer entlastet.

1.5 Einkommensteuer (Personal Income Tax)

Gemäß der Meldung wird das derzeitige tarifliche System im Wesentlichen beibehalten, jedoch kommt es bei den Steuerklassen bzw. Einkommensbändern zu Anpassungen:

  1. Neuer Steuerfreibetrag
    • Die Einkünfte von bis zu 20.500 € pro Jahr sollen steuerfrei bleiben (bisher lag die Grenze bei 19.500 €).
  2. Top-Steuersatz von 35 %
    • Dieser soll künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von über 80.000 € (bisher 60.000 €) greifen.
  3. Steuersätze für Zwischenschritte
    Die Zwischenbänder gliedern sich wie folgt:
    • 0 % für Einkommen bis 20.500 €
    • 20 % für Einkommen zwischen 20.501 € und 30.000 €
    • 25 % für Einkommen zwischen 30.001 € und 40.000 €
    • 30 % für Einkommen zwischen 40.001 € und 80.000 €
    • 35 % für Einkommen über 80.000 €
  4. Persönliche Freibeträge und Abzüge
    • Eltern mit Kindern bzw. Studierenden sollen unter bestimmten Einkommensgrenzen von zusätzlichen Freibeträgen profitieren.
    • Für die Erstfinanzierung einer Wohnimmobilie (z. B. Hypothekenzinsen) oder für Mietzahlungen soll ein Abzugsbetrag möglich sein.
    • Familien und Einzelpersonen, die in ihrer Wohnung „grüne“ Verbesserungen vornehmen (z. B. energetische Sanierungen), erhalten ebenfalls Steuererleichterungen.
  5. Erweiterung der 60-Tage-Regel
    • Wer physisch nicht die üblichen 183 Tage pro Jahr in Zypern verbringt, kann sich für die 60-Tage-Regel qualifizieren, wenn der Lebensmittelpunkt (Center of Business Interests) in Zypern liegt. Diese Definition wird ausgedehnt, damit mehr Personen steuerlich als in Zypern ansässig gelten können – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Begünstigte Besteuerung von Aktienoptionen
    • Aktienoptionen sollen künftig zu einem ermäßigten Satz versteuert werden, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Anti-Missbrauchs-Regeln greifen.
  7. Besteuerung von Sonderzahlungen
    • Ex-gratia-Zahlungen (freiwillige Abfindungen oder Gratifikationen) werden über einem gewissen Betrag steuerpflichtig. Zugleich sind die entsprechenden Arbeitgeberaufwendungen voll abzugsfähig.
    • Auch „Golden Hellos“ (außerordentliche Begrüßungsprämien für neue, gewünschte Mitarbeitende) unterliegen der Steuer beim Arbeitnehmer, können aber beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
  8. Keine Änderung der 50 %-Befreiung für Erstanstellungen
    • Wer erstmals eine Beschäftigung in Zypern aufnimmt, kann weiterhin von einer 50%-Ermäßigung auf sein zu versteuerndes Einkommen profitieren, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind.

Diese Einkommenssteuerpläne sollen laut Meldung insbesondere Personen mit mittlerem oder hohem Einkommen entlasten und Anreize für Fachkräfte und Investoren schaffen. Gleichzeitig bleibt die Steuerprogression erhalten, um eine ausgleichende Verteilung sicherzustellen.

1.6 Green Transition und Digital Transformation

Die Steuerreform sieht – im Sinne der nachhaltigen und digitalen Modernisierung – verschiedene Erleichterungen vor, die im Wesentlichen auf folgende Bereiche abzielen:

  • Investitionen in grüne Technologien und Nachhaltigkeit
    Hier sind Super-Abzüge (super deductions), beschleunigte Abschreibungen und spezielle Förderungen für CO₂-arme Maßnahmen vorgesehen.
  • Digitalisierung
    Firmen, die in digitale Infrastruktur oder Weiterbildung ihrer Mitarbeiter für digitale Kompetenzen investieren, sollen von Vorzugsbehandlungen profitieren.
  • Verlustvortrag ohne Einschränkung
    Verluste, die durch diese grünen oder digitalen Maßnahmen entstehen, können unter Umständen unbegrenzt vorgetragen werden – anders als die allgemeine Regelung mit zehn Jahren.

Die exakten Details zum „Green Tax Reform“-Teil und den damit verbundenen Umweltschutz-Auflagen sind laut Meldung noch in Arbeit. Man rechnet mit weiteren Konkretisierungen im Laufe des Jahres.

2. Ausblick und zeitlicher Ablauf

Die Regierung plant, die finalen Gesetzestexte bis Ende 2025 vorzulegen. Zwar könnte ein Teil der Neuregelungen rückwirkend für das Steuerjahr 2025 gelten, der Großteil wird allerdings voraussichtlich erst im Steuerjahr 2026 wirksam werden. Die Endentscheidung liegt beim zypriotischen Parlament (House of Representatives), das über jede Maßnahme in Form der eingereichten Gesetzesvorlagen abstimmen muss.

Die Meldung weist zudem darauf hin, dass einige Elemente des vorgestellten Blaupausen-Dokuments im Laufe der öffentlichen Konsultation und der politischen Debatten noch verändert oder gänzlich gestrichen werden könnten. Stakeholder und Branchenvertreter scheinen laut dem Bericht jedoch eine überwiegend positive Haltung einzunehmen, da die Reformpunkte auf eine Modernisierung des Steuersystems bei gleichzeitiger Wahrung zentraler Standortvorteile abzielen.

3. Relevanz für Unternehmen und Privatpersonen

Die vorgeschlagenen Reformen sind nicht bloß ein formales Update der zypriotischen Steuergesetzgebung, sondern eine potenzielle Weichenstellung für die kommenden Jahre. Unternehmen und Privatpersonen in Zypern sollten sich daher auf folgende Punkte einstellen:

  1. Körperschaftssteuer
    Mit einer Erhöhung auf 15 % liegt Zypern zwar über dem bisherigen Satz von 12,5 %, bleibt jedoch immer noch in einem niedrigen bis moderaten Bereich.
  2. Wegfall bürokratischer Hürden
    Die Streichung der deemed distribution-Regel und die Abschaffung oder Reduzierung von kleineren Abgaben (z. B. Versicherungssteuer, Mieteinnahmen-SDC) können den administrativen Aufwand verringern.
  3. Neue Spielräume im Personalbereich
    Personalbezogene Vorteile (z. B. vergünstigte Besteuerung von Aktienoptionen oder die 50%-Ermäßigung für Erstanstellungen) verschaffen Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten, qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen.
  4. Green und Digital
    Wer rechtzeitig in nachhaltige oder digitale Projekte investiert, könnte von großzügigen Steuervorteilen profitieren und seine Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Für Privatpersonen sind vor allem die verschobenen Einkommensgrenzen, der vergrößerte Steuerfreibetrag und die möglichen Abzüge interessant – insbesondere für Familien, Hausbauer und Mieter. Auch Non-Doms dürften aufatmen: Zwar bleibt die 17-Jahres-Regel bestehen, doch es besteht die Option einer Verlängerung gegen eine Gebühr.

4. Zusammenfassung

Die Reformagenda der zypriotischen Regierung, wie sie in der Meldung „Cypriot government announces tax reform measures“ skizziert wird, umfasst ein Bündel an Neuerungen, die in ihrer Gesamtheit das Steuersystem effektiver, zugleich aber attraktiver gestalten sollen. Einige Eckpunkte sind:

  • Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von 12,5 % auf 15 %
  • Ausschluss der Deemed-Dividend-Distribution-Regeln
  • Beibehaltung der persönlichen Einkommenssteuersätze bei gleichzeitiger Anhebung der Einkommensbänder (0 % bis 20.500 €, 35 % erst ab 80.000 € statt 60.000 €)
  • Erweiterter Verlustvortrag (bis zu 10 Jahre) und modernisierte Kapitalertragsteuer
  • Einschränkung der Stempelsteuer auf Schlüsselbereiche (Immobilien, Bank- und Versicherungssektor)
  • Förderung von grünen und digitalen Investitionen durch Super-Abzüge, beschleunigte Abschreibungen und langfristige Verlustverrechnung

Da noch nicht sämtliche Details bekannt sind und der politische Prozess einige Änderungen mit sich bringen kann, sollten sich betroffene Unternehmen, Investoren und Privatpersonen weiterhin über neue Entwicklungen informieren. Insbesondere die Frage, welche Maßnahmen zum Steuerjahr 2025 gelten und welche erst 2026 wirksam werden, bleibt von den konkreten Gesetzentwürfen abhängig.

Gleichwohl steht bereits fest, dass diese Reform ein tiefgreifendes Update darstellt. Sie dürfte die Attraktivität der Mittelmeerinsel weiter erhalten – und zugleich sicherstellen, dass Zypern sich den globalen Herausforderungen, etwa durch digitale Transformation und Umweltauflagen, nicht verschließt. Die Balance zwischen „Wettbewerbsfähigkeit“ und „moderner Steuerpolitik“ wird in diesem Entwurf deutlich sichtbar.

5. Ausblick: Nächste Schritte und offene Fragen

  • Konsultation und Gesetzgebung: Das Economics Research Centre und das Finanzministerium werden sämtliche Rückmeldungen von Stakeholdern sichten und daraus Gesetzentwürfe formulieren. Anschließend stimmt das Parlament über jeden Punkt ab.
  • Zeitplan: Die Meldung nennt Ende 2025 als Zieldatum, bis zu dem das Gesetzespaket verabschiedet sein soll. Einzelne Teile können dabei rückwirkend greifen.
  • Ausgestaltung und Schwellenwerte: In vielen Bereichen (z. B. Begrenzung des Verlustvortrags, Anti-Missbrauchs-Regeln) sind die exakten Modalitäten noch unklar. Erst mit Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte wird Gewissheit bestehen.
  • Green-Tax-Reform: Die konkrete Ausformung der ökologischen Steueranreize (CO₂-Abgaben, Energieeffizienz-Förderungen usw.) ist Gegenstand weiterer Diskussionen. Das Konzept wird laut Meldung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.

Für sämtliche Akteure gilt damit: Augen offen halten und die Entwicklung der Reformpläne im Blick behalten. Denn sobald das Parlament in Zypern seine Zustimmung gibt, werden die Neuerungen das lokale Steuersystem nachhaltig prägen und entsprechende Auswirkungen auf Investitionen, Geschäftsmodelle und Privathaushalte haben.

Schlussbemerkung

Die anvisierte Steuerreform in Zypern für 2025/2026 hat das Potenzial, sowohl den Wirtschaftsstandort als auch den Alltag von Steuerpflichtigen maßgeblich zu beeinflussen. Was laut Meldung „Cypriot government announces tax reform measures“ besonders auffällt, ist die Mischung aus gezielten Erhöhungen (z. B. Körperschaftsteuer), Vereinfachungen (Streichung der deemed Dividends, Reduzierung der SDC auf Dividenden), grünen und digitalen Anreizen sowie einer vorsichtigen Anpassung der Einkommensteuer.

Der weitere Gesetzgebungsprozess wird zeigen, wie konsequent diese Reformschritte in die Praxis umgesetzt werden. Fakt ist: Zypern möchte seine Position als attraktives, modernisiertes Steuersystem innerhalb der Europäischen Union behalten und gleichzeitig die Weichen für künftige Herausforderungen stellen. Die finalen Beschlüsse des Parlaments bleiben abzuwarten, doch das Grundgerüst der anstehenden Neuerungen steht – und verspricht eine substanzielle Weiterentwicklung des zypriotischen Steuerrechts.

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