Immobilienbewerbung in Zypern: Warum Sie ohne Maklerlizenz besser die Finger davon lassen sollten

Immobilienbewerbung in Zypern: Warum Sie ohne Maklerlizenz besser die Finger davon lassen sollten

In Zypern gibt es klare gesetzliche Regeln, wer Immobilien bewerben, verkaufen oder auch nur öffentlich anbieten darf. Vielen ist nicht bewusst, dass selbst das Teilen oder Posten eines Angebots – auch wenn es nur für einen Bekannten oder Entwickler („Developer“) ist – ohne gültige Maklerlizenz strafbar ist. Die Folgen reichen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis im Wiederholungsfall.

Rechtlicher Hintergrund

Das zyprische Immobilienrecht ist streng, wenn es um die Ausübung des Maklerberufs geht.
Laut dem Real Estate Agents Law dürfen nur registrierte und lizenzierte Immobilienmakler oder deren autorisierte Mitarbeiter Immobilien in der Öffentlichkeit bewerben oder anbieten.

Das gilt ausdrücklich auch für:

  • Angebote im Auftrag eines Developers

  • Posts auf Social Media (Facebook, Instagram, TikTok, X, LinkedIn usw.)

  • Anzeigen auf Plattformen wie bazaraki.com oder anderen Online-Portalen

  • Flyer, Printanzeigen oder Schaufensteraushänge

Entscheidend ist nicht, ob Sie selbst Geld daran verdienen. Schon die öffentliche Werbung ohne Maklerlizenz ist ein Verstoß.

Die Strafen: Teurer Spaß mit potenziell sehr ernsten Folgen

Wer ohne Maklerlizenz erwischt wird, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  1. Erstverstoß

    • Geldstrafe (Höhe abhängig vom Einzelfall, häufig mehrere tausend Euro)

    • Gerichtliche Vorladung

    • Eintragung ins Strafregister

  2. Wiederholungsfall

    • Deutlich höhere Geldstrafe und

    • Gefängnisstrafe (in der Regel mehrere Monate möglich)

Der Gesetzgeber will damit klarstellen: Der Maklerberuf ist in Zypern geschützt, und unerlaubte Konkurrenz wird nicht toleriert.

So läuft eine Anzeige in der Praxis ab

Was viele nicht wissen: Die großen, etablierten Maklerbüros haben in Zypern oft eigene Mitarbeiter, die nichts anderes tun, als das Internet und Social Media nach illegalen Angeboten zu durchsuchen.

Die Vorgehensweise ist meist so:

  1. Sie posten ein Immobilienangebot ohne Maklernummer.

  2. Ein „Scout“ der Makleragentur meldet den Post an die Real Estate Agents Association.

  3. Die Assoziation leitet die Beschwerde an die zuständigen Behörden weiter.

  4. Nach Ermittlungen folgt eine gerichtliche Vorladung – oft erst 9–12 Monate später.

Bis dahin haben viele die ursprüngliche Anzeige schon vergessen – doch das schützt nicht vor einer Verurteilung.

„Unter der Hand“ vs. Öffentlich

Rein theoretisch könnten private Hinweise im engen Freundeskreis unter der Hand unentdeckt bleiben. Doch schon eine WhatsApp-Nachricht in einer größeren Gruppe oder ein Post in einer halböffentlichen Facebook-Community kann ausreichen, um als „Bewerbung“ zu gelten.

Kurz gesagt: Alles, was mehr als ein enger Privatkreis sieht, ist riskant.

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Mehr Informationen

Warum diese Regeln so streng sind

Der Schutz des Maklerberufs soll:

  • Den Markt vor unseriösen Anbietern bewahren

  • Verbraucher vor Betrug und falschen Informationen schützen

  • Einheitliche Standards in Beratung und Vertragsabwicklung sichern

Gerade auf Zypern, wo der Immobilienmarkt viele internationale Käufer anzieht, will man so Missbrauch und rechtliche Streitigkeiten vermeiden.

Fazit: Vorsicht ist besser als Strafe

Wer in Zypern Immobilien öffentlich bewerben oder anbieten möchte, braucht zwingend:

  • Eine gültige Maklerlizenz (Real Estate Agent License)

  • Registrierung im offiziellen Maklerverzeichnis

  • Eine sichtbare Angabe der Lizenznummer bei jeder Werbung

Fehlt dies, drohen Geldstrafen, Gerichtsverfahren und im Wiederholungsfall sogar Gefängnis.

Mein Rat:
Wenn Sie kein lizensierter Makler sind – Finger weg von öffentlichen Immobilienanzeigen. Die Risiken sind zu hoch, und die Chancen, „ungesehen“ davonzukommen, sind geringer, als viele glauben.

Zusammenfassung und Erläuterung des Schreibens der Maklerassoziation vom 02.07.2025

Die Maklerassoziation hat festgestellt, dass trotz einer früheren Rundmail vom 20.10.2023 weiterhin in vielen Fällen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Besonders betroffen: Assistenten und Angestellte von Maklern, die eigenständig als Makler auftreten oder ohne Genehmigung Immobilien bewerben.

1. Festgestellte Verstöße

  • Eigenständiges Auftreten ohne Lizenz
    Mitarbeiter und Assistenten von lizenzierten Maklern geben sich als unabhängige Makler aus, obwohl sie keine eigene Maklerlizenz besitzen.
    Bedeutung:
    Nur wer selbst im Maklerregister eingetragen ist, darf Immobilienangebote bewerben oder verhandeln. Angestellte dürfen das nur unter der direkten Verantwortung und Aufsicht ihres Arbeitgebers.

  • Illegale Werbung und Aktionen
    Es werden eigenständig Immobilien auf Social Media, Online-Portalen oder in gedruckter Form beworben, ohne dass der lizenzierte Makler dies überprüft oder genehmigt hat.
    Bedeutung:
    Jede Werbung muss vor Veröffentlichung durch den Lizenzinhaber geprüft und freigegeben werden.

  • Illegale Entgegennahme von Zahlungen
    In einigen Fällen wurden Provisionen oder Gebühren für Maklerleistungen kassiert, obwohl die Person keine Lizenz hat.
    Bedeutung:
    Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Maklergesetz, sondern fällt oft auch unter Betrug.


2. Verstärkte Maßnahmen der Maklerassoziation

Der Rat kündigt an, gegen solche Verstöße härter vorzugehen:

  1. Verstärkte Kontrollen

    • Überwachung der Aktivitäten von Assistenten und Angestellten lizensierter Makler

    • Schwerpunkt auf Social Media, Online-Portalen und gedruckter Werbung
      Erklärung:
      Es werden gezielt Mitarbeiter der großen Agenturen eingesetzt, um Facebook, Instagram, TikTok, X, Bazaraki & Co. nach illegalen Angeboten zu durchsuchen.

  2. Sofortige rechtliche Schritte

    • Bei Verstößen werden sofort strafrechtliche oder disziplinarische Verfahren eingeleitet
      Erklärung:
      Das kann bedeuten: Strafanzeige, Gerichtsverfahren, Entzug der Lizenz des Arbeitgebers oder Geldstrafen.

  3. Bearbeitung aller konkreten Hinweise

    • Jede namentliche oder belegte Beschwerde über illegale oder irreführende Praktiken wird untersucht
      Erklärung:
      Die Behörde wartet nicht auf Zufallsfunde, sondern geht auch Hinweisen von Wettbewerbern nach – hier ist die Bereitschaft zur Meldung hoch.


3. Erinnerung an die Pflichten der lizenzierten Makler

Die Assoziation weist ausdrücklich darauf hin:

  • Volle Verantwortung des Lizenzinhabers
    Der lizensierte Makler trägt immer die rechtliche Verantwortung für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Angestellten und Assistenten.
    Bedeutung:
    Selbst wenn ein Mitarbeiter „auf eigene Faust“ handelt, haftet der Lizenzinhaber mit.

  • Verbot von Zusammenarbeit mit Unlizensierten
    Jegliche Zusammenarbeit mit nicht registrierten oder nicht lizensierten Personen, die Immobiliengeschäfte tätigen, ist verboten.
    Bedeutung:
    Auch „Kooperationen unter der Hand“ sind illegal – und wenn das auffliegt, drohen beiden Parteien Strafen.


Kernbotschaft des Schreibens

  • Die Maklerassoziation hat die Verstöße im Blick und wird härter dagegen vorgehen.

  • Es gibt Null-Toleranz gegenüber illegalen Werbeaktionen und unautorisierten Maklertätigkeiten.

  • Makler müssen ihre Mitarbeiter strenger kontrollieren und für jede öffentliche Immobilienwerbung die Lizenznummer deutlich sichtbar angeben.

  • Wer ohne Lizenz oder Aufsicht handelt, riskiert Geldstrafe, Strafverfahren und im Wiederholungsfall Gefängnis.

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