Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) hat ein Konsultationspapier zur Einführung einer neuen Richtlinie über die Übermittlung aufsichtsrechtlicher (prudential) Informationen durch Crypto-Asset Service Providers (CASPs) veröffentlicht. Die Initiative erfolgt im Rahmen von Artikel 67 der EU-Verordnung 2023/1114, besser bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation).
Mit dem Vorstoß setzt die zyprische Finanzaufsicht einen weiteren, konsequenten Schritt zur operativen Umsetzung von MiCAR und zur Stärkung der laufenden Aufsicht über den schnell wachsenden Krypto-Sektor.
Kerninhalte der geplanten Richtlinie
Die vorgeschlagene Richtlinie führt regelmäßige, strukturierte Berichtspflichten gegenüber der CySEC ein. CASPs sollen künftig insbesondere folgende Informationen periodisch übermitteln:
Prudential-Informationen gemäß MiCAR, zur Überprüfung der Eigenmittel- und Risikoposition
Finanzberichte, darunter:
Saldenliste (Trial Balance)
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Geprüfte Jahresabschlüsse, die den Anforderungen der Abschlussprüfung entsprechen
Ziel dieses Rahmens ist es, der CySEC eine laufende und verlässliche Beurteilung der finanziellen Solidität der Krypto-Dienstleister zu ermöglichen und die Einhaltung der prudentialen MiCAR-Vorgaben wirksam zu überwachen.
Anlehnung an bestehende EU-Aufsichtsstandards
Bemerkenswert ist, dass sich das vorgeschlagene Meldesystem eng an den bestehenden aufsichtsrechtlichen Meldepflichten für Investmentfirmen orientiert. Auch die Einreichungsfristen sind mit jenen der einschlägigen EU-Durchführungsverordnungen abgestimmt.
Damit verfolgt die CySEC einen klaren Ansatz:
Harmonisierung mit bestehenden Finanzmarktstandards
Reduzierung administrativer Reibungsverluste
Planungssicherheit für regulierte Marktteilnehmer
Gerade für international tätige Anbieter, die bereits unter anderen EU-Regimen berichten, bedeutet dies eine vergleichsweise reibungsarme Integration der neuen Pflichten.
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Mehr InformationenAnwendungsbereich klar abgegrenzt
Die Konsultation richtet sich ausschließlich an CASPs, die von der CySEC gemäß Artikel 63 MiCAR autorisiert sind.
Ausdrücklich nicht erfasst sind:
Zentralverwahrer (CSDs)
Zyprische Investmentfirmen (CIFs)
Marktbetreiber
Verwaltungsgesellschaften
AIFMs, die Krypto-Dienstleistungen lediglich im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens erbringen
Diese Marktteilnehmer unterliegen bereits anderen aufsichtsrechtlichen Prudential-Regimen und sind daher von den spezifischen MiCAR-Berichtspflichten ausgenommen.
Signalwirkung für den Krypto-Standort Zypern
Die Konsultation unterstreicht den Anspruch Zyperns, sich als vollständig MiCAR-konformer, aber zugleich praktikabler Regulierungsstandort für Krypto-Dienstleister zu positionieren.
Die Botschaft ist klar:
Regulierung ja,
Rechtsklarheit ja,
aufsichtsrechtliche Vergleichbarkeit mit klassischen Finanzinstituten ja –
aber ohne unnötige Doppelregulierung.
Für CASPs bedeutet dies, dass professionelle Finanz-, Reporting- und Compliance-Strukturen künftig unverzichtbar sind. Gleichzeitig erhöht sich die Rechtssicherheit für Investoren, Geschäftspartner und Banken – ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Marktakzeptanz.
Einordnung
Mit dieser Initiative macht die CySEC deutlich, dass MiCAR in Zypern nicht nur formell, sondern operativ und aufsichtlich ernsthaft umgesetzt wird. Für seriöse Krypto-Unternehmen ist dies ein Vorteil – für rein opportunistische Akteure hingegen ein klares Warnsignal.
