Ablauf der Auswanderung und Firmengründung
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg.
Schritt 1: Der Weg zum neuen Wohnsitz auf Zypern
Der erste und zugleich wichtigste Schritt auf dem Weg zur Gründung einer zypriotischen Limited ist die Sicherung eines festen Wohnsitzes auf der Insel. Ohne einen Nachweis über die eigene Anwesenheit lässt sich kaum ein weiterer Schritt reibungslos erledigen. Schließlich möchten die zypriotischen Behörden sicher sein, dass Sie tatsächlich dauerhaft auf Zypern leben und nicht lediglich auf dem Papier.
Da es auf Zypern kein Meldewesen wie in Deutschland gibt, benötigen Sie anstelle einer Meldebestätigung eine Verbrauchsrechnung, zum Beispiel für Wasser oder Strom, auf Ihren Namen. Hier liegt die erste Tücke: Wenn Sie eine Immobilie aus Zypern mieten (oder sogar kaufen), muss sichergestellt sein, dass die Strom- oder Wasserrechnung tatsächlich auf Ihren Namen umgemeldet werden kann. Ist dies nicht möglich, lässt sich das Objekt nicht für Ihren Wohnsitz auf Zypern verwenden. Dieser Punkt ist essenziell, da für verschiedene Anträge – darunter das Beantragen des Non-Dom-Status oder eines Tax Certificates – kontrolliert wird, ob Sie wirklich in der Immobilie gelebt haben. Die Prüfungen erfolgen anhand der Rechnungen und des tatsächlichen Verbrauchs.
Ein Internetvertrag allein genügt in der Regel nicht, um Ihren Lebensmittelpunkt nachzuweisen. Nur als Ergänzung (z. B. für einen Partner) kann dieser sinnvoll sein. Für Sie selbst braucht es zwingend eine „echte“ Verbrauchsrechnung, also Wasser oder Strom.
Bereits an dieser Stelle zeigt sich ein deutlicher Vorteil Zyperns gegenüber Deutschland: Während die Bürokratie in Zentraleuropa oft endlose Wege und Wartezeiten erfordert, ist der Prozess auf der Mittelmeerinsel deutlich entschlackter. Wenn Sie aber denken, die Zyprer ließen jedermann ohne Nachweis ihres Wohnsitzes einfach so gewähren, irren Sie sich. Die Insel wirkt zwar sonnig-gemütlich, aber in Sachen Rechtssicherheit und Steuerangelegenheiten sind die Behörden durchaus professionell und konsequent.
Schritt 2: Unternehmensgründung – Planung und Ablauf
Sobald Ihr Wohnsitz zweifelsfrei etabliert ist – und frühestens dann – steht die Gründung Ihrer zypriotischen Limited an. Denn die Mehrheit der Direktoren einer zypriotischen Gesellschaft muss auf Zypern ansässig sein. Gründet man die Firma, bevor man selbst (bzw. die Mehrheit der Direktoren) auf Zypern gemeldet ist, läuft man Gefahr, keine Steuernummer für die Gesellschaft zu erhalten. Als Alternative müsste ein lokaler Direktor eingestellt werden, was zusätzliche Kosten und Abhängigkeiten mit sich bringt.
Zudem sind Sie als Auswandernde oder Auswandernder aus Deutschland verpflichtet, Auslandsfirmen binnen zwei Wochen ins deutsche Transparenzregister einzutragen. Das Versäumnis dieser Frist kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Gleichzeitig unterliegt die Neugründung weiterhin der deutschen Wegzugsbesteuerung, sofern Sie in Deutschland noch steuerpflichtig sind. Das bedeutet: Solange Sie nicht aus Deutschland abgemeldet sind, sollten Sie mit geschäftlichen Aktivitäten (Einnahmen, Rechnungen) der neuen zypriotischen Firma vorsichtig sein.
Für einen nahtlosen Übergang empfiehlt es sich, etwa vier bis sechs Wochen vor Ihrem geplanten Abmeldestichtag aus Deutschland nach Zypern überzusiedeln, dort eine Immobilie anzumieten (oder zu erwerben) und den Wohnsitz einzurichten. Nach der erfolgreichen Ummeldung von Strom oder Wasser auf Ihren Namen starten Sie den Gründungsprozess. Dieser dauert im Durchschnitt rund zwei Wochen. Im Anschluss sollten Sie etwa ein bis eineinhalb Wochen für die Beantragung Ihrer Steuernummern, die VAT-ID (sofern Sie mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen oder Waren anbieten), die Registrierung bei der Sozialversicherung sowie das Einrichten von Online-Konten einplanen.
Meistens vergehen etwa drei bis dreieinhalb Wochen zwischen Ihrer Wohnsitznahme und dem Punkt, an dem Ihre Limited voll einsatzbereit ist, das heißt: Sie können Rechnungen schreiben und weltweit Geschäfte tätigen. Das mag für deutsche Verhältnisse ungewohnt zügig sein, ist aber in der entspannt-professionellen zypriotischen Geschäftswelt eine durchaus realistische Zeitspanne.
(Fast) Steuerfrei auf Zypern leben
Lebensqualität steigern
- Mehr als 300 Sonnentage im Jahr auf Zypern
- Sommerliche Temperaturen von März bis Oktober
- Einsame Buchten, aber auch Party-Strände
- Das Essen ist hervorragend und vielfältig
- Tolle und offene Unternehmer-Community
- Die Bürokratie ist sehr gering
- Es ist sehr einfach, auf Zypern freiheitlich zu leben
Schritt 3: Der Yellowslip (ihre Aufenthaltsgenehmigung)
Parallel zu Ihrer Firmengründung buchen wir Ihnen in der Regel einen Termin für den sogenannten Yellowslip. Dieser Termin findet im zuständigen Bezirk statt, in dem Ihre Immobilie liegt. Da Sie zwei abgerechnete Monate Sozialversicherung nachweisen müssen, buchen wir den Termin auf etwa sechs bis zwölf Wochen nach Ihrer Wohnsitznahme (und ggf. Firmengründung). Die einfachste Variante, um das Verfahren so papierarm wie möglich zu gestalten, ist die Anmeldung als EU-Beschäftigte(r) in Ihrer eigenen zypriotischen Firma. Dann benötigen Sie für den Yellowslip-Termin keine zusätzlichen Kontoauszüge oder Vermögensnachweise.
Zum Yellowslip-Termin selbst sind alle Unterlagen gemeinsam perfekt vorbereitet, damit das Ganze innerhalb weniger Minuten stressfrei erledigt werden kann.
Schritt4: Registrierung bei GESY, dem staatlichen Gesundheitsdienst
Sobald Sie Ihren Yellowslip erhalten haben, steht der Registrierung bei GESY, dem staatlichen Gesundheitsdienst, nichts mehr im Wege. Nach der Anmeldung und Wahl Ihres Hausarztes können Sie beim Citizen Service Center Ihre europäische Krankenversicherungskarte beantragen, die direkt vor Ort ausgestellt wird.
Schritt 5: Der nondom Status
Der fünfte und letzte Schritt ist schließlich die Beantragung Ihres Non-Dom-Status, der Ihnen für bis zu 17 Jahre steuerfreie Dividendenausschüttungen aus Ihrer zypriotischen Limited ermöglicht. Dieses Privileg darf man sich nicht entgehen lassen, zumal es in Deutschland beinahe unvorstellbar wäre, eine so großzügige Regelung zu finden. Allerdings ist Geduld gefragt: Den Non-Dom-Status können Sie erst nach sechs Monaten Aufenthaltsdauer erlangen, er gilt unabhängig vom Ausstellungszeitpunkt für das ganze Kalenderjahr, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Nachweisbar wird die Anwesenheit über Ihre Verbrauchsrechnungen (Wasser oder Strom), die über sechs Monate eine durchgängige Nutzung belegen sollten, sowie über Bankauszüge, die möglichst viele Kartenzahlungen in Zypern aufzeigen. Kurze Ausflüge nach Deutschland oder anderswohin sind unproblematisch, längere Abwesenheiten jedoch sollten Sie insbesondere im ersten halben Jahr vermeiden.
Geschafft! Mit Erhalt des Non-Dom-Status haben Sie nicht nur die Sonne, das Meer und die entspannte Lebensqualität Zyperns gewonnen, sondern auch ein äußerst vorteilhaftes steuerliches Umfeld für Ihr Unternehmen geschaffen. Mit dem Wissen, dass Sie Ihre Dividenden jahrzehntelang steuerfrei entnehmen dürfen, fühlt sich das Zirpen der Grillen gleich noch ein wenig idyllischer an – und der Blick auf den deutschen Steuerrsumpf fällt dabei angenehm distanziert aus.
Leben Sie mit uns Ihren Traum!
Erfüllen Sie Ihren Traum und wandern Sie nach Zypern aus! Entdecken Sie atemberaubende Landschaften, genießen Sie das mediterrane Klima und tauchen Sie in die lebendige Kultur ein. Die herzliche Gemeinschaft auf der Insel heißt Sie willkommen und bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, ein neues Kapitel in Ihrem Leben zu beginnen. Lassen Sie sich inspirieren und leben Sie Ihren Traum in Zypern!