Steuerreform tritt in Kraft – tiefgreifende Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen
Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 tritt in Zypern eines der umfassendsten Steuerreformpakete der letzten Jahrzehnte in Kraft. Nach der Verabschiedung durch das Parlament am 22. Dezember 2025 gelten die neuen steuerlichen Regelungen für Unternehmen und natürliche Personen verbindlich ab Donnerstag, dem 1. Januar 2026. Ziel der Reform ist es, das Steuersystem zugleich gerechter, wettbewerbsfähiger und investitionsfreundlicher zu gestalten.
Die Reform markiert einen strukturellen Einschnitt – nicht durch punktuelle Anpassungen, sondern durch ein systemisches Neudesign zentraler steuerlicher Stellschrauben.
1. Parlamentarischer Beschluss und Inkrafttreten
Die House of Representatives of Cyprus verabschiedete in Plenarsitzung fünf von sechs Gesetzesvorlagen, die von der Exekutive eingebracht worden waren. Die Annahme erfolgte nach intensiver Beratung und Änderungen im parlamentarischen Ausschuss für Finanzen und Haushalt.
Unmittelbar vor dem Jahreswechsel wurden die verabschiedeten Gesetze im Official Gazette of the Republic of Cyprus veröffentlicht und erlangten damit formelle Rechtskraft.
2. Rolle der Wirtschaft: OEB als aktiver Mitgestalter
Laut einer Rundmitteilung der Cyprus Employers & Industrialists Federation (OEB) war der Verband maßgeblich an der finalen Ausgestaltung der Reform beteiligt. Sowohl während der öffentlichen Konsultationsphase als auch im detaillierten Gesetzgebungsverfahren brachte die OEB substanzielle Änderungsvorschläge ein.
Ziel sei es gewesen,
die Wettbewerbsfähigkeit zypriotischer Unternehmen zu stärken,
die Attraktivität Zyperns für ausländische Investitionen zu erhalten,
und gleichzeitig einen tragfähigen Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen zu leisten.
3. Zentrale Änderungen für Unternehmen
3.1 Körperschaftsteuer: Anhebung auf 15 %
Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft die Erhöhung der Körperschaftsteuer von bislang 12,5 % auf 15 %. Damit passt sich Zypern internationalen Mindestbesteuerungsstandards an, bleibt im europäischen Vergleich jedoch weiterhin im wettbewerbsfähigen Bereich.
3.2 Dividendenbesteuerung: Paradigmenwechsel
Von besonderer Bedeutung für Holding- und Beteiligungsstrukturen sind folgende Maßnahmen:
Senkung der Spcial Defence Tax auf tatsächlich ausgeschüttete Dividenden von 17 % auf 5 %
Vollständige Abschaffung der fiktiven Dividendenbesteuerung (Deemed Dividend Distribution)
Diese Kombination erhöht die Planbarkeit erheblich und beseitigt eines der international meistkritisierten Elemente des zypriotischen Steuersystems.
3.3 Abschaffung der Stempelsteuer
Ebenfalls vollständig aufgehoben werden die Stamp Duty Laws. Diese Maßnahme reduziert Transaktionskosten und vereinfacht Unternehmens- und Vertragsstrukturen – insbesondere im Immobilien-, Finanzierungs- und Gesellschaftsrecht.
4. Weitere unternehmensrelevante Neuerungen
Die Reform enthält darüber hinaus eine Reihe technischer, aber praxisrelevanter Bestimmungen:
Haftung von Direktoren:
Geschäftsführer haften steuerlich für den gesamten Zeitraum ihrer Amtszeit – auch nach ihrem Rücktritt.Grundstücksübertragungen:
Die Übertragung von Land zum Zweck der Parzellierung gilt künftig ausdrücklich als Tauschgeschäft.Special Defence Contribution (SDC):
Reduktion der SDC auf Zinsen aus Anleihen von Unternehmen des Neuen Marktes der Börse von 17 % auf 3 %.Notional Deduction:
Einführung eines fiktiven Steuerabzugs für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Cost-of-Living Allowance (CoLA) gewähren.Share Blocking:
Einführung eines Verfahrens zur Blockierung von Gesellschaftsanteilen bei offenen Steuerschulden.
Diese Maßnahmen zeigen, dass die Reform nicht nur auf Steuersätze abzielt, sondern auch auf Durchsetzung, Compliance und Systemlogik.
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Mehr Informationen5. Pflichten für Privatpersonen: Steuererklärung wird obligatorisch
Eine grundlegende Änderung betrifft alle Steuerinländer Zyperns:
Alle steuerlich ansässigen Personen über 25 Jahre sind künftig verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen – unabhängig davon, ob eine Steuerzahllast besteht oder nicht.
Damit folgt Zypern dem Standard vieler anderer EU-Staaten und erhöht Transparenz sowie Datenqualität im Steuersystem.
6. Neue Einkommensteuertarife für natürliche Personen
Die Einkommensteuer wird neu strukturiert und progressiv angepasst:
0 % bis 22.000 €
20 % von 22.001 – 32.000 €
25 % von 32.001 – 42.000 €
30 % von 42.001 – 72.000 €
35 % ab 72.001 €
Diese Staffelung verschiebt die Belastung moderat nach oben und entlastet insbesondere niedrige und mittlere Einkommen.
7. Zusätzliche Abzüge und Entlastungen
Flankierend zu den neuen Tarifen wurden weitere steuerliche Abzugsmöglichkeiten eingeführt oder erweitert, darunter:
Kinderfreibeträge
Abzüge für Wohngebäudeversicherungen
Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen
weitere soziale und familienbezogene Entlastungen
Die Reform verfolgt damit ausdrücklich auch eine sozialpolitische Komponente, ohne die Grundstruktur des Systems zu überfrachten.
8. Umsetzung und Ausblick
Die OEB kündigte an, die Umsetzung der Steuerreform eng zu begleiten und ihre Mitglieder fortlaufend über:
Durchführungsverordnungen
Verwaltungsvorschriften
Auslegungsschreiben der Steuerbehörden
zu informieren.
Gerade in den ersten Monaten ab 2026 ist mit Interpretationsfragen und administrativen Klarstellungen zu rechnen – ein normaler Prozess bei Reformen dieser Größenordnung.
9. Kryptobesteuerung ab 1. Januar 2026: 8 % Pauschalsteuer – Details noch ausstehend
Mit der Steuerreform wird in Zypern erstmals eine ausdrückliche steuerliche Regelung für Kryptowährungen eingeführt. Zentrales Element ist ein pauschaler Steuersatz von 8 % auf Gewinne aus Kryptowerten, der ab 1. Januar 2026 zur Anwendung kommt.
Gesicherter Rechtsstand
Auf Grundlage der verabschiedeten Gesetzgebung und der bislang veröffentlichten Informationen gilt derzeit als gesichert:
Steuersatz:
Einführung eines fixen Steuersatzes von 8 % auf Gewinne aus Kryptowährungen.Besteuerungsgrundlage:
Besteuert werden realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten (z. B. Verkauf oder Tausch).
Nicht realisierte Wertsteigerungen bleiben unbesteuert.Systematische Einordnung:
Die Kryptobesteuerung wird als Sonderregelung innerhalb der Steuerreform eingeführt und stellt erstmals einen klar definierten gesetzlichen Rahmen für digitale Vermögenswerte dar.
Noch offene Punkte und Auslegungsbedarf
Der Gesetzgeber hat bislang keine detaillierte Abgrenzung veröffentlicht, insbesondere zu folgenden Fragen:
Unterscheidung zwischen privater Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher bzw. unternehmerischer Tätigkeit im Kryptobereich
Steuerliche Behandlung von Mining, Staking, Lending, Yield-Produkten oder professionellem Trading
Verhältnis der 8 %-Regel zu bestehenden Vorschriften der Einkommen- und Körperschaftsteuer
Dokumentations- und Nachweispflichten
Diese Punkte werden voraussichtlich durch Durchführungsverordnungen, Verwaltungserlasse oder Auslegungsschreiben der Steuerbehörden präzisiert.
Bedeutung für den Standort Zypern
Ungeachtet der noch offenen Detailfragen setzt Zypern mit der 8 %-Kryptosteuer ein klares Signal:
rechtliche Klarheit statt Grauzone
moderate Besteuerung im internationalen Vergleich
Integration digitaler Vermögenswerte in das reguläre Steuersystem
Wahrung der Standortattraktivität für Investoren und innovative Kapitalformen
Einordnung
Bis zur Veröffentlichung weiterer Konkretisierungen gilt:
Die 8 %-Besteuerung ist Gesetz, ihre praktische Anwendung im Detail jedoch noch auslegungsbedürftig. Für Steuerpflichtige und Berater ist daher eine sorgfältige Beobachtung der Verwaltungspraxis ab 2026 zwingend erforderlich.
Schlussbetrachtung
Die Steuerreform zum 1. Januar 2026 stellt einen Meilenstein für Zypern dar. Sie verbindet internationale Anpassung mit standortpolitischer Vernunft, vereinfacht Unternehmensstrukturen und stärkt zugleich Transparenz und soziale Ausgewogenheit.
Oder nüchtern formuliert: Zypern verabschiedet sich von steuerlichen Altlasten – und setzt auf ein System, das besser zur Realität einer offenen, international vernetzten Wirtschaft passt.
Quelle: Cyprus News Agency (CNA)
