Wegzugsbesteuerung für Unternehmer und Gesellschafter: Risiken senken

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Ein Wegzug ins Ausland ist für viele Unternehmer und Gesellschafter eine spannende Option – sei es aus beruflichen oder persönlichen Gründen. Der Gesetzgeber hat Maßnahmen ergriffen, um Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern, was sich auf die steuerlichen Verpflichtungen von GmbH-Gesellschaftern auswirkt. Doch die sogenannte Wegzugsbesteuerung kann dabei erhebliche finanzielle Folgen haben. Um Risiken zu minimieren, ist eine gründliche Planung unabdingbar. Nachfolgend im Leitfaden finden Sie die wichtigsten Informationen und Tipps zu diesem Thema.

Definition und Grundlagen

Die Wegzugsbesteuerung ist im deutschen Außensteuergesetz (AStG) geregelt und greift nach § 6 AStG, wenn natürliche Personen mit mindestens 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Damit soll verhindert werden, dass Deutschland auf mögliche Gewinne aus einer späteren Veräußerung der Beteiligung keinen steuerlichen Zugriff mehr hat. Ziel dieser Steuer ist es, stille Reserven – also bisher nicht realisierte Wertsteigerungen der Beteiligung – zu erfassen und zu besteuern, als wäre die Beteiligung zum Zeitpunkt des Wegzugs veräußert worden. Anteile an Kapitalgesellschaften sind in diesem Zusammenhang besonders relevant, da die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG Personen betrifft, die mehr als 1 % an Kapitalgesellschaften halten und ins Ausland ziehen.

Die Bemessung der Wegzugsteuer erfolgt auf Grundlage eines fiktiven Gewinns. Der Wert der Beteiligung wird in der Regel durch eine Unternehmensbewertung ermittelt, die häufig auf Multiplikatoren basiert. Diese Multiplikatoren ergeben sich oft aus dem 13- bis 16-fachen des letzten Jahresgewinns des Unternehmens. Das Finanzamt berechnet den Unternehmenswert anhand des durchschnittlichen Gewinns der letzten Jahre.

Die Wegzugsbesteuerung ist eine im Außensteuergesetz (AStG) geregelte Besteuerung. Sie wird auf maßgebliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland angewendet, wenn natürliche Personen aus Deutschland wegziehen. Sie tritt auf, wenn ein Gesellschafter Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass Deutschland auf mögliche Gewinne aus einer späteren Veräußerung der Beteiligung keinen steuerlichen Zugriff mehr hat. Die Wegzugsbesteuerung ist eine Folge des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem Zielland, welches regelt, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden dürfen.

 

Die Wegzugsbesteuerung findet Anwendung auf natürliche Personen, die mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft.
  • Sie übertragen Ihre Anteile an eine natürliche oder juristische Person, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist.
  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland oder halten sich dort für gewöhnlich auf.
  • Sie melden sich aus Deutschland endgültig ab.

Diese Regelung zielt insbesondere auf Gesellschafter ab, die durch ihren Wegzug ins Ausland die deutsche Steuerpflicht beenden und somit potenzielle steuerliche Gewinne aus der Veräußerung ihrer Anteile dem deutschen Fiskus entziehen könnten.

Die Wegzugssteuer wird als Teil der Einkommenssteuer berechnet. Hierbei wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet, um den Unternehmenswert der Gesellschaft zu ermitteln. Der Durchschnittswert des Gewinns der letzten drei Jahre vor dem Wegzug wird verwendet und mit dem Faktor 13,75 multipliziert. 60 % des so ermittelten Ergebnisses werden dann mit dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters versteuert. Diese Methode stellt sicher, dass die stillen Reserven, die sich über die Jahre angesammelt haben, angemessen besteuert werden.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Damit die Wegzugsbesteuerung greift, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ein ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren, während dem eine unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Dies bedeutet, dass die betroffene Person in Deutschland etwa durch ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig war.
  • Der Besitz von mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Diese Regelung zielt insbesondere auf Personen ab, die als Gesellschafter oder Anteilseigner an Unternehmen beteiligt sind, auch wenn es sich dabei um eine kleine Beteiligung handelt.
  • Die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland oder ein dauerhafter Aufenthalt außerhalb Deutschlands. Hierbei gilt, dass der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Mittelpunkt ins Ausland verlagern muss, wodurch er nicht mehr der deutschen Steuerpflicht unterliegt.
  • Eine endgültige Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland. Das bedeutet, dass kein inländischer Wohnsitz mehr besteht und somit die Verbindung zum deutschen Steuerrecht gekappt wird.

Unter diesen Umständen erfolgt die Besteuerung der stillen Reserven – also der Wertsteigerungen von Anteilen, die bislang nicht realisiert und somit auch nicht versteuert wurden. Diese stillen Reserven werden zu einem fiktiven Zeitpunkt der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland wie nach Zypern besteuert – unabhängig davon, ob die Anteile tatsächlich verkauft wurden. Dies kann Unternehmer und Gesellschafter erheblich belasten, da es im schlimmsten Fall zu einer hohen Steuerlast kommt, ohne dass durch den Verkauf der Anteile liquide Mittel zur Deckung dieser Steuer zur Verfügung stehen.


Die Wegzugsbesteuerung setzt voraus, dass der Steuerpflichtige in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland war. Ein weiterer wichtiger Punkt ist beispielsweise durch den Wegzug ins Ausland der Wegfall der Steuerpflicht in Deutschland. Deutschland muss das Besteuerungsrecht auf die Anteile nach dem Wegzug verlieren. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige seinen steuerlichen Mittelpunkt ins Ausland verlagert und somit nicht mehr der deutschen Steuerpflicht unterliegt.


Wird die Wegzugsbesteuerung ausgelöst, hat dies zur Folge, dass der Steuerpflichtige steuerlich so gestellt wird, als ob er seine Beteiligung veräußert hätte. Dies bedeutet, dass eine fiktive Veräußerung der Anteile stattfindet und die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Anteile wird dabei besteuert. Diese Regelung kann zu einer erheblichen Steuerlast führen. Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob die Anteile tatsächlich verkauft wurden oder nicht.

Internationale Aspekte in der EU: Besonderheiten

Besonderheiten gelten bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union oder der EWR-Mitgliedstaaten. In solchen Fällen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die fällige Steuer zu stunden – das bedeutet, die sofortige Zahlung vorerst zu vermeiden. Die Stundung ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann unter anderem enden, wenn Anteile verkauft oder Vermögenswerte langfristig nicht mehr in Deutschland steuerlich erfasst werden. In solchen Fällen droht eine Nachversteuerung, die oft mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann. Die Einbringung von GmbH-Anteilen in eine GmbH & Co. KG kann helfen, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, indem die Anteile in Deutschland verbleiben und somit steuerliche Nachteile beim Wohnsitzwechsel ins Ausland verhindert werden.

Die steuerlichen Regelungen und Details variieren dabei erheblich je nach Zielland. Deshalb ist es unbedingt ratsam, die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen sorgfältig zu prüfen. Diese Abkommen regeln, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden dürfen. Sie können potenzielle Steuerkonflikte vermeiden. Ebenso ist eine genaue Analyse der nationalen Steuerregelungen des Ziellandes wie Steueroasen in der EU erforderlich. Diese können zusätzliche Bestimmungen enthalten, die Einfluss auf die Besteuerung haben. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann hier helfen, böse Überraschungen zu vermeiden und die finanzielle Planung beim Umzug zu optimieren.

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Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Es gibt verschiedene Strategien, um die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs zu lindern oder ganz zu vermeiden:

  • Übertragung von Anteilen: Eine Möglichkeit besteht darin, Unternehmensanteile an Familienmitglieder in Deutschland zu übertragen. Dadurch kann die Steuerpflicht reduziert werden, da die Anteile innerhalb der Familie verbleiben. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Implikationen sorgfältig zu prüfen, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung ist hier entscheidend.
  • Familienstiftungen: Die Gründung einer Familienstiftung im Inland kann eine langfristige und nachhaltige Lösung darstellen. Sie kann dazu genutzt werden, Vermögen zu sichern und steuerlich effizient zu verwalten. Sie bietet zudem den Vorteil, dass das Vermögen innerhalb der Familie bleibt und steuerliche Belastungen minimiert werden können. Allerdings ist die Einrichtung einer Stiftung mit komplexen rechtlichen und administrativen Anforderungen verbunden.
  • Anteilsverkauf vor dem Wegzug: Der Verkauf von Unternehmensanteilen vor dem Umzug ins Ausland ist eine weitere Option. Dadurch können steuerliche Belastungen, die vielleicht durch spätere Veränderungen entstehen, vermieden werden. Allerdings erfordert diese Strategie eine gründliche Vorbereitung. Unter anderem muss die Bewertung der Anteile, die Besteuerung des Verkaufs und die richtige zeitliche Planung berücksichtigt werden.

GmbH-Anteile und Wegzugsbesteuerung für Gmbh-Gesellschafter

GmbH-Anteile fallen ebenso unter die Wegzugsbesteuerung wie andere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Dies bedeutet, dass ein Wegzug ins Ausland zur Versteuerung der stillen Reserven dieser Anteile führt. Die Wegzugsbesteuerung greift dann, wenn der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt wird und dadurch der Zugriff des deutschen Steuerrechts auf diese Anteile endet. Die Einbringung von GmbH-Geschäftsanteilen kann potenziell steuerliche Vorteile bieten – insbesondere im Hinblick auf das Besteuerungsrecht in Deutschland bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland. Um diese Steuerlast zu vermeiden, gibt es verschiedene Strategien. Eine Möglichkeit ist der Verkauf der GmbH-Anteile noch vor dem Wohnsitzwechsel, wodurch die stillen Reserven realisiert und besteuert, aber nicht in den Wegzugsbesteuerungsmechanismus einbezogen werden.

Alternativ kann in bestimmten Fällen eine Überführung der Anteile in eine Familienstiftung sinnvoll sein. Diese Option erfordert jedoch eine sorgfältige Planung beim Auswandern. Der rechtliche Rahmen hierfür ist eng definiert und es müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt werden.

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Unternehmensbewertung und finanzielle Folgen

Die Höhe der Wegzugsbesteuerung wird maßgeblich durch die Bewertung des Unternehmens oder der Anteile bestimmt. Dabei spielt insbesondere der Wertzuwachs, der sich über viele Jahre angesammelt haben kann, eine Rolle. Das führt oft zu hohen Beträgen. Stille Reserven, also Vermögenswerte, die nicht im Buchwert des Unternehmens erfasst sind, werden bei der Wegzugsbesteuerung berücksichtigt und können eine erhebliche Steuerlast verursachen. Zusätzlich sollten auch andere steuerliche Aspekte wie etwa die Erbschafts- und Schenkungssteuer beachtet werden. Diese werden eventuell bei einer Übertragung von Vermögenswerten relevant. Gerade bei hohen Vermögenswerten ist eine umfassende Planung ratsam, um nicht nur die aktuellen steuerlichen Belastungen zu optimieren, sondern auch zukünftige Risiken wie überraschende Nachforderungen zu minimieren.

Reform der Wegzugsbesteuerung 2022

Die Reform der Wegzugsbesteuerung 2022 hat einige wesentliche Änderungen gebracht, die für Unternehmer erhebliche Auswirkungen haben können. Dazu gehören:

  • Abschaffung der automatischen Stundung: Der bisher mögliche Zahlungsaufschub bei der Wegzugsbesteuerung ist entfallen. Das bedeutet, dass Unternehmer, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, den Steuerbetrag nun unmittelbar begleichen müssen. Dies stellt insbesondere für Gesellschafter, deren Vermögen in Unternehmen oder Anteilen gebunden ist, eine große finanzielle Belastung dar und kann die Liquidität erheblich beeinträchtigen.
  • Rückkehrerregelung: Für Personen, die nach einem ausländischen Aufenthalt nach Deutschland zurückkehren, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastungsmöglichkeit. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn die früheren Anteile weiterhin bestehen und der Rückkehrzeitraum eingehalten wird. Dies kann vor allem für Unternehmer, die planen, nach einer gewissen Zeit wieder nach Deutschland zurückzukehren, attraktiv sein.

Der Gesetzgeber hat diese Reformen eingeführt, um eine Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern und die steuerlichen Verpflichtungen von GmbH-Gesellschaftern zu regeln. Diese Änderungen verschärfen die finanziellen Herausforderungen vieler Unternehmer erheblich. Die Planung eines Wegzugs erfordert daher noch mehr Sorgfalt, um die steuerlichen Folgen frühzeitig zu berücksichtigen. So können Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen zu mindern. Eine professionelle Beratung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Beratung und Planung

Eine solide rechtliche und steuerliche Beratung ist essenziell, um die Risiken der Wegzugsbesteuerung zu senken und finanzielle Stolpersteine zu vermeiden. Unsere erfahrenen Steuerberater stehen Ihnen zur Seite, um individuelle Strategien zu entwickeln und sämtliche rechtlichen sowie steuerlichen Optionen voll auszuschöpfen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch Ihre persönliche Situation, um die bestmöglichen Lösungen zu finden. Eine frühzeitige und gründliche Planung ist dabei entscheidend. Nur wer rechtzeitig alle rechtlichen, steuerlichen und auch wirtschaftlichen Konsequenzen eines Wegzugs ins Ausland analysiert, kann den Übergang optimal gestalten. So lassen sich unnötige finanzielle Belastungen wie hohe Nachzahlungen oder bürokratische Hürden vermeiden.

Fazit und nächste Schritte

Die Wegzugsbesteuerung kann eine erhebliche Herausforderung für Unternehmer und Gesellschafter darstellen, da sie bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland eine hohe Steuerlast nach sich ziehen kann. Sie betrifft insbesondere stille Reserven in Unternehmensanteilen, die durch den Wegzug als fiktiv realisiert gelten. Mit den richtigen Maßnahmen und einer professionellen Beratung lassen sich jedoch die Risiken deutlich reduzieren. Eine frühzeitige Planung ist dabei entscheidend, um die verschiedenen Möglichkeiten wie etwa die Beantragung einer Steuerstundung oder die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen in Betracht zu ziehen. Planen Sie Ihren Wegzug daher mit ausreichend Vorlaufzeit. Entwickeln Sie eine maßgeschneiderte Strategie, um langfristig steuerliche Vorteile zu sichern und finanzielle Belastungen zu minimieren.

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